Mauersegler-Schutz

Mauersegler-Schutz

Die Mauerseglerpopulation in Europa ist seit etwa 1990 stark rückläufig. Seit dem Mittelalter hat er als ehemaliger Felsbrüter seine Brutreviere auf Gebäude ausgeweitet, in denen er kleine Spalten und Öffnungen nutzt um in Zwischenwänden, Hohlräumen oder unter Dachziegeln seine Jungen aufzuziehen. Dabei ist er äußerst brutplatztreu, das heißt ein einmal ausgewählter Standort wird jedes Jahr wieder aufs Neue genutzt. Verliert er einen Brutplatz, tut er sich dazu noch sehr schwer damit eine neue Nistgelegenheit zu finden.

In alten Gebäuden gab es für Mauersegler und auch andere Gebäudebrüter zahlreiche Möglichkeiten für eine erfolgreiche Ansiedlung. Bei Neubauten ist das leider nicht mehr der Fall, da diese in der Regel energetisch optimal gedämmt sind und aus diesem Grund auch keinerlei Öffnungen für die Tiere bieten. Immer mehr ältere Gebäude wurden bereits oder werden saniert, und dabei häufig jede kleine Spalte verschlossen. Dabei sind bereits vorhande Nistplätze nach deutschem und auch europäischem Recht geschützt und ihre Entfernung oder Verschließung strafbar. Leider schreckt das viele Bauherren oder Hausbesitzer nicht davon ab, es trotzdem zu tun. Man kann davon ausgehen, dass europaweit jedes Jahr vorhandene Nistplätze von Mauerseglern in einer hohen fünfstelligen Anzahl verloren gehen.

Was kann man tun? Zum Schutz der Mauersegler ist demnach die Bewahrung von vorhandenen Nistplätzen die wichtigste Maßnahme. Als Ausgleich für den fortschreitenden Verlust ist es darüber hinaus hilfreich, neue Nistgelegenheiten zu schaffen. Und zu guter Letzt ist der vermehrte Schutz von Insekten notwendig, damit die Vögel auch in klimatisch ungünstigen Jahren ausreichend Nahrung zur Aufzucht ihrer Jungen finden.

Bewahrung von Nistplätzen

Insbesondere bei der Sanierung von Gebäuden sollten bestehende und von Mauerseglern bewohnte Öffnungen nicht verschlossen werden. Falls dies aus thermoregulatorischen Gründen unvermeidbar ist, sollte mindestens die gleiche Anzahl von Nistkästen als Ersatz angeboten werden. Aus Unwissenheit wird dies oft unterlassen, leider passiert dies aber auch vorsätzlich. Dabei ist vielen Eigentümern oder Handwerkern gar nicht bewusst, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen die geahndet wird.

Besonders wichtig ist, dass sich die Einfluglöcher der neuen Nistgelegenheiten in unmittelbarer Nähe zum ursprünglichen Standort befinden. Nur so ist es relativ wahrscheinlich, dass die Mauersegler bei ihrer Rückkehr im Folgejahr den Einflug auch finden. In der Brutzeit der Mauersegler dürfen Sanierungsmaßnahmen übrigens nicht stattfinden: Faktisch bedeutet dass, das an von Mauerseglern bewohnten Gebäuden ab Ende April bis Anfang August keine Umbauten, Renovierungen oder Abrisse stattfinden dürfen sofern dabei der An- und Einflug der Tiere behindert wird.

Schaffung neuer Nistgelegenheiten

Bei der Sanierung oder dem Neubau von Gebäuden können Nistgelegenheiten bereits eingeplant werden. Diese können sich beispielsweise in der Wand oder unter dem Dach befinden (siehe unser Renovierungsprojekt). Es gibt zahlreiche vorgefertigte Nisthilfen auf die man zurückgreifen kann. Aber auch von außen angebrachte Kästen sind hilfreich, diese können auch nachträglich an vorhandenen Gebäuden installiert werden. Einige Beispiele sind auf der Homepage der Mauerseglerklinik aufgeführt.

Wichtig bei der Planung: Mauersegler benötigen eine gewisse Höhe, aus der sie sich aus den Nistkästen beim Abflug fallen lassen können. Diese sollten sich daher mindestens in 5 – 6 Metern Höhe befinden, gerne höher. Zwar wurde bereits von weitaus tiefer liegenden Mauerseglernestern berichtet, aber die Wahrscheinlichkeit dass diese angenommen werden ist weiter oben einfach größer. Die Nester sollten außerdem möglichst nicht der Sonne ausgesetzt sein, da sie die Innenräume sehr aufheizen und dies zum Tod der kleinen Küken führen kann. Standorte auf der Süd- oder Westseite eines Hauses sowie direkt unter den Dachziegeln sollten daher nur dann gewählt werden, wenn eine Beschattung oder gute Hitzedämmung des Nestes gewährleistet ist. Und auch auf eine ausreichende Größe sollte man achten, da die Küken besonders am Ende ihrer Nestlingszeit etwas Platz benötigen um für ihren ersten Ausflug durch „Liegestützen“ zu trainieren.

Schutz von Insekten

Mauersegler ernähren ihre Brut mit kleinen Insekten, die sie im Flug erjagen. Bei guter Witterung finden sie reichlich davon. Bei kühler Witterung über einen längeren Zeitraum besteht jedoch die Gefahr, dass sie nicht für alle Küken ausreichend Nahrung beschaffen können. Zwar beherrschen die Küken (wie übrigens auch die verwandten Kolibris) den so genannten Torpor, einen Zustand in dem sie alle Körperfunktionen auf das Nötigste herunterfahren und so einige Tage ganz ohne Nahrung überstehen können. Hält die Nahrungsknappheit jedoch länger an, oder ist der Sommer wohlmöglich dauerhaft unbeständig, passiert es ab und an dass beispielsweise von einem Dreiergelege nicht alle Küken überleben.

Der seit Jahren zunehmende Insektenschwund ist hierbei nicht förderlich. Als Gründe für die Abnahme der Insekten sind allgemein die Intensivierung der Landwirtschaft, langjährige und zunehmende Verwendung von Pestiziden, Zerstörung von Lebensräumen (z. B. durch Flächenumnutzung, Bautätigkeiten, Zersiedelung) und zuletzt auch der Klimawandel anerkannt. Seit einigen Jahren findet hier ein Umdenken statt, insbesondere viele Landwirte haben ihren Einfluss auf den Naturschutz erkannt und leisten hier gute Dienste. Als Beispiele seien die Anlage von Blühstreifen, Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und verminderte Düngung genannt.

Jeder Einzelne kann etwas zum Schutz der Insekten tun. Auf der Homepage des Umweltministeriums gibt es dazu zahlreiche Tips.

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